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Tankrevision

Gemäss dem neuen Gewässerschutzgesetz GschG liegt die Verantwortung für den Unterhalt der Tankanlagen, sowie für die Ausführung einer turnusgemässen Revision bei Ihnen als Anlagebetreiber. Tankanlagen in den Gewässerschutzzonen S und A werden alle 10 Jahre amtlich zur Tankkontrolle aufgeboten. Alle anderen Tankanlagen müssen in Eigenverantwortung gewartet und unterhalten werden. Weniger Funktionsstörungen Durch die Entfernung des Ölschlammes werden Brennerstörungen (Verstopfung der Brennerleitungen und Düsen) vermieden. Weniger Innenkorrosionsschäden Da sich der Schutzanstrich bereits nach 5 bis 6 Jahren zu lösen beginnt, entstehen Innenkorrosionen. Durch einen neuen Innenanstrich wird Ihr Tank geschützt. Kostenintensive Folgeschäden können verhindert werden Durch eine frühzeitige Erkennung von allfälligen Mängeln können teure Folgeschäden und unnötige Reparaturen vermieden werden. Längere Lebensdauer Ihre vom Ölschlamm befreite Tankanlage erzeugt weniger Schadstoffe und dankt es Ihnen mit einer permanenten Betriebsbereitschaft und einer langen Lebensdauer. Übrigens Auch im Winter können Tanks jederzeit ohne Heizunterbruch revidiert werden.